Beitragsordnung
BEITRAGSORDNUNG
(Ab 1.Juli 2008)
Gem. § 7 unserer Vereinssatzung besteht Beitragspflicht für unsere Mitglieder.
Am 22.Mai 2008 wurden von der Mitgliederversammlung folgende Beitragssätze beschlossen:
Am 22.Mai 2008 wurden von der Mitgliederversammlung folgende Beitragssätze beschlossen:
Gruppe 1: Erwachsene
Jahresbeitrag 158 Euro
1/4 jährlich 40 Euro
monatlich 14 Euro
Gruppe 2: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Jahresbeitrag 85 Euro
1/4 jährlich 22 Euro
monatlich 8 Euro
Gruppe 3: Fördernde Mitglieder (Passive)
Jahresbeitrag 72 Euro
1/4 jährlich 18 Euro
monatlich 6 Euro
Gruppe 4: Bowling-Mitglieder
Jahresbeitrag 72 Euro
monatlich 6 Euro
Aufnahmegebühr (einmalig) 10 Euro
Schüler allgemeinbildender Schulen, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende
über 18 Jahre zahlen auf Antrag und Nachweis den Beitrag der Gruppe 2.
über 18 Jahre zahlen auf Antrag und Nachweis den Beitrag der Gruppe 2.
Das 3. Familienmitglied und alle weiteren sind beitragsfrei, sofern sie zur
Gruppe 2 gehören.
Gruppe 2 gehören.
Beiträge werden 1/4 jährlich zu Beginn eines Quartals per Lastschrift eingezogen (ausgenommen Bowling). Bei Nichteinlösung entstehen erhebliche Kosten, die vom Kontoinhaber zu tragen sind.
Daher bitte rechtzeitig Kontoänderungen mitteilen.
Mit den Beiträgen der Gruppen 1 und 2 können Mitglieder an allen vom Verein angebotenen Sportarten teilnehmen (ausgenommen Bowling).
Sonderbeitrag (zusätzlich zum Vereinsbeitrag): Judo 3,00 EUR monatlich Spartenbeitrag für Badminton: 2,- EUR monatlich
Bitte, denken Sie daran, Kontoänderungen rechtzeitig mitzuteilen, denn Rückbuchungen verursachen Kosten, die vom Kontoinhaber zu tragen sind.
Hinweis: Die Satzung ist bei der Abteilungsleitung kostenlos erhältlich. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand und wird nach Prüfung der erfüllten, satzungsgemäßen Verpflichtungen und durch Bestätigung des Vorstandes wirksam. Er ist nur zum Quartalsende möglich und muss spätestens 4 Wochen vor diesem Zeitpunkt erklärt werden.
Gruppen:
